Kirchenvorstand

Die Aufgaben des Kirchenvorstandes

Der Kirchenvorstand trifft sich nach Bedarf.

Der Kirchenvorstand ist zuständig für die Verwaltung der Kirchengemeinde und der Vikarie.

Die Verwaltung des Kindergartens wurde zum 01.08.2015 an die Kita-gGmbH abgetreten. Das Gebäude ist weiterhin Eigentum der Kirchengemeinde. Die Zusammenarbeit mit dem Kindergarten besteht in der pastoralen Zusammenarbeit.

Er ist der "Aufsichtsrat" des Unternehmens Kirchengemeinde.

Die Aufgabenbereiche:

Personalangelegenheiten

Haushaltspläne und Betriebskostenabrechnungen

Mietangelegenheiten

Umbau, Neubau und Renovierungsarbeiten

Sicherheitsbelange

Rechtliche Angelegenheiten